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Neues zentrales Prüfprogramm optimiert den Datenaustausch

Yu Feng, Projektleiterin Entwicklung & Technologie | 08.02.2024

Die «IfA18 – Informationen für Applikationen» beschreibt die Regeln zum Datenaustausch bei der digitalen Nutzung von CRB-Standards. Diese softwaretechnischen Minimalanforderungen werden im Rahmen einer Zertifizierung überprüft. Auf dem Markt sind heute 41 Softwarelösungen verfügbar, welche dieses Zertifikat erlangt haben und den erweiterten Datenaustausch nach IfA18 unterstützen.

Damit der Datenaustausch reibungslos funktioniert, bedienen sich die zertifizierten Bauadministrations-Lösungen sogenannter «Prüfprogramme». Diese kontrollieren im Hintergrund eines Datei-Imports oder -Exports, ob die Austauschdatei strukturell und inhaltlich mit den Regeln der IfA-Richtlinie konform ist. Die heutigen dezentralen Prüfprogramme, die bereits in den 1990er-Jahren entwickelt wurden, sind mittlerweile technisch überholt. Zudem fallen die Prüfergebnisse je nach verwendetem Betriebssystem (Windows, macOS und Linux) leicht unterschiedlich aus. CRB hat daher ein neues zentrales Prüfprogramm entwickelt, um unabhängig vom Anwender-Betriebssystem eine einheitliche Prüfung zu gewährleisten und eine optimale Prüfung aller Anforderungen der gültigen IfA-Richtlinie sicherzustellen.

Vorteile der modernen, zentralen cloudbasierten Service-Architektur:

  • Anpassungen der IfA-Richtlinie können schneller ins zentrale Prüfprogramm implementiert werden.
  • Software-Partner müssen wegen Änderungen im Prüfprogramm die Bauadministrations-Software bei ihren Kunden nicht neu installieren.
  • Es gibt keine Abhängigkeiten mehr vom verwendeten Betriebssystem.
  • Allen Nutzern steht automatisch immer die neueste Version des Prüfprogramms zur Verfügung.
  • Erhöhte Kompatibilität und Stabilität im Datenaustausch, da es von den verschiedenen Bauadministrations-Lösungen keine unterschiedlichen Prüfresultate mehr geben kann.
  • Verbesserte Performance aufgrund des Einsatzes leistungsfähiger und skalierbarer Serversysteme.

Roadmap

Das Projektteam für die Inbetriebnahme des zentralen Prüfprogramms und die Ausserbetriebnahme der dezentralen Prüfprogramme hat folgende Roadmap geplant.

Anfang 2022 hat CRB zusammen mit den Software-Partnern das Projekt für ein neues zentrales Prüfprogramm lanciert. Ziel war es, die bis dahin verwendeten, dezentralen Prüfprogramme zu ersetzen, die Qualität des Datenaustauschs zu verbessern und den Supportaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren.

Nach einer mehrmonatigen Pilotnutzung und sehr gutem Feedback wird das zentrale Prüfprogramm seit 2023 bereits in vielen Bauadministrations-Programmen eingesetzt. Für Anwendende der von CRB zertifizierten Bauadministrations-Lösungen bedeutet dies, dass die digital ausgetauschten Leistungsverzeichnisse oder Kostenermittlungen beim Export und Import als digitale Austauschdatei über eine verschlüsselte Verbindung an das zentrale Prüfprogramm von CRB übermittelt werden. Dieses prüft, ob die Austauschdatei strukturell und inhaltlich gemäss dem in «IfA18 – Informationen für Applikationen» definierten Datenaustauschformat korrekt ist. Die geprüften Austauschdateien werden hierbei nie gespeichert. 

Bei der Übertragung der Austauschdatei kann es vorkommen, dass auch Preisinformationen mitgegeben werden, da eine Regelung des Umgangs mit diesen Informationen bislang nicht im Fokus stand. In solchen Fällen werden die Preisinformationen vom zentralen Prüfprogramm weder eingesehen noch statistisch ausgewertet. CRB sichert zu, dass Geschäftsgeheimnisse wie z.B. Preisinformationen weder aktuell noch künftig gespeichert, ausgewertet oder weitergegeben werden. 

Damit eine Übermittlung von Preisinformationen an das zentrale Prüfprogramm in Zukunft bei Einhaltung der IfA18 nicht mehr möglich ist, passt CRB – in Abstimmung mit den Fachverbänden und den Software-Partnern – die IfA18 bis Ende Februar 2024 an. Datensicherheit ist für CRB von grösster Bedeutung und entspricht daher immer dem aktuellen Stand der Technik. 

Die dezentralen Prüfprogramme behalten bis auf Weiteres ihre Berechtigung:

  • Vor der Umsetzung: Damit sichergestellt ist, dass keine Preisinformationen mehr übermittelt werden.
  • Während der Umsetzung: Solange ein Software-Partner noch dabei ist, seine Bauadministrations-Software an die angepasste IfA18 anzugleichen.
  • Nach der Umsetzung: Wenn das zentrale Prüfprogramm oder der Zugang zum Internet kurzzeitig nicht verfügbar ist.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren Support wenden.