Bei einem Werkvertrag (Bauvertrag) verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung einer Vergütung. Das versprochene Werk kann die Herstellung oder Veränderung der neuen Sache, aber auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. In der Praxis ergeben sich immer wieder Probleme beim Abschluss und insbesondere bei der Umsetzung von Bauverträgen. Resultate sind sehr oft langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Bauherrschaft und Unternehmer.
Es geht bei diesem Seminar darum, den Beteiligten pragmatische und dennoch juristisch korrekte Lösungen darzulegen. Den Teilnehmern werden die Grundpflichten, welche sich aus einem Vertragsabschluss ergeben, rechtlich und anhand von Beispielen vermittelt. Die gängigen Werkvertragsmuster werden besprochen und die wichtigen Bestimmungen werden vertieft. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden die Teilnehmenden auf mögliche Probleme und deren Vermeidung bei der Abwicklung von Werkverträgen hingewiesen.
Die Teilnehmenden...
Keine Vorkenntnisse nötig.
*Mitglieder CRB, SBV oder BSA