Der Planervertrag verpflichtet einen Architekten, Ingenieur oder einen anderen Spezialisten für Bauplanung dazu, sämtliche Planungsleistungen rund um ein Bauprojekt oder bestimmte planerische Teilleistungen zu erbringen. Der Besteller der Planungsleistungen verpflichtet sich im Gegenzug dazu, dem Planer ein Honorar für die erbrachten Leistungen zu zahlen.
Bei der Gestaltung und der Abwicklung entstehen immer wieder Probleme in verschiedenster Hinsicht.
Die Kenntnis der in der Praxis angewendeten Vertragsmodelle im Bereich der Planung ist eine wichtige Voraussetzung, um konfliktfrei Planungsleistungen umzusetzen.
Einzelplaner, Planergemeinschaften oder Generalplaner sind die gängigen Modelle, welche in der Schweiz angewendet werden.
Prinzipiell kann der Inhalt des Planervertrags im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durch die Vertragsparteien frei gestaltet werden. Da jedoch nicht alle Planerverträge gleich sind und die geschuldeten Leistungen vom jeweiligen Bauprojekt abhängen, ist es sinnvoll, gewisse Punkte individuell zu vereinbaren.
Die Teilnehmenden...
Keine Vorkenntnisse nötig.
*Mitglieder CRB, SIA, SBV oder BSA