Hinweise zur Datensicherheit und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei der Nutzung des zentralen Prüfprogramms

Anfang 2022 hat CRB zusammen mit den Software-Partnern das Projekt für ein neues zentrales Prüfprogramm lanciert. Ziel war es, die bis dahin verwendeten, dezentralen Prüfprogramme zu ersetzen, die Qualität des Datenaustauschs zu verbessern und den Supportaufwand für alle Beteiligten zu reduzieren.
08.02.2024

Nach einer mehrmonatigen Pilotnutzung und sehr gutem Feedback wird das zentrale Prüfprogramm seit 2023 bereits in vielen Bauadministrations-Programmen eingesetzt. Für Anwendende der von CRB zertifizierten Bauadministrations-Lösungen bedeutet dies, dass die digital ausgetauschten Leistungsverzeichnisse oder Kostenermittlungen beim Export und Import als digitale Austauschdatei über eine verschlüsselte Verbindung an das zentrale Prüfprogramm von CRB übermittelt werden. Dieses prüft, ob die Austauschdatei strukturell und inhaltlich gemäss dem in «IfA18 – Informationen für Applikationen» definierten Datenaustauschformat korrekt ist. Die geprüften Austauschdateien werden hierbei nie gespeichert. 

Bei der Übertragung der Austauschdatei kann es vorkommen, dass auch Preisinformationen mitgegeben werden, da eine Regelung des Umgangs mit diesen Informationen bislang nicht im Fokus stand. In solchen Fällen werden die Preisinformationen vom zentralen Prüfprogramm weder eingesehen noch statistisch ausgewertet. CRB sichert zu, dass Geschäftsgeheimnisse wie z.B. Preisinformationen weder aktuell noch künftig gespeichert, ausgewertet oder weitergegeben werden. 

In Abstimmung mit den Fachverbänden und den Software-Partnern wurde die IfA18 V3.13 Ende März 2024 veröffentlicht. Bei Einhaltung der IfA18 ist eine Übermittlung von Preisinformationen an das zentrale Prüfprogramm ab sofort nicht mehr möglich. Datensicherheit ist für CRB von grösster Bedeutung und entspricht daher immer dem aktuellen Stand der Technik. 

Die dezentralen Prüfprogramme behalten bis auf Weiteres ihre Berechtigung:

  • Während der Umsetzung: Solange ein Software-Partner noch dabei ist, seine Bauadministrations-Software an die angepasste IfA18 anzugleichen.
  • Nach der Umsetzung: Wenn das zentrale Prüfprogramm oder der Zugang zum Internet kurzzeitig nicht verfügbar ist.